Händlerbedingungen
Grundregeln für Bestand, Aktivierung und Vertrieb von PWAStore Premiumkarten. Individuelle Handelsverträge können diese Bedingungen ergänzen.
1. Kartenbestand
Jede Händlerkarte gehört zu einer nachvollziehbaren Charge und kann einem Vertriebspartner zugeordnet werden.
2. Verkauf und Aktivierung
Der Händler aktiviert die dafür vorgesehene Seriennummer erst im Zusammenhang mit einem tatsächlichen Verkauf. Aktivierungen ohne Verkauf oder massenhafte Voraktivierungen sind unzulässig, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
3. Geheimcodes
Verdeckte Einlösecodes dürfen vor Übergabe an den Endkunden nicht geöffnet, kopiert oder weitergegeben werden.
4. Preiskennzeichnung
Endkundenpreise und Werbeaussagen müssen klar und wahrheitsgemäß erfolgen. Abweichende Aktionen bedürfen der jeweils vereinbarten Freigabe und müssen ihre Bedingungen transparent ausweisen.
5. Abrechnung
Einkaufs-, Verkaufs-, Provisions- und Abrechnungsmodelle werden chargen- bzw. vertragsspezifisch hinterlegt. Aktivierungs- und Einlöseereignisse dienen dabei der Nachvollziehbarkeit.
6. Sperrung
Bei Missbrauchsverdacht können betroffene Chargen oder Aktivierungsberechtigungen vorübergehend gesperrt werden, soweit dies zur Sicherheit erforderlich und verhältnismäßig ist.